Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen


Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch. Stand: 16. April 2021

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der WORLD OF LOCKERS EUROPE GmbH Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), nachfolgend „WORLD OF LOCKERS“, über die entgeltliche Nutzung (Miete) von einzelnen oder mehreren Fächern (nachfolgend einzeln und in ihrer Mehrzahl als „Fachkontinent“ bezeichnet) in digitalen Paket- und Übergabestationen (nachfolgend als „Übergabestationen“ bezeichnet), durch Verschicker, Versender und Übergeber oder Empfänger (nachfolgend als „Kunden“ bezeichnet), für spezielle Formen der Ablieferung, Übergabe oder Empfangnahme von Paket-, Post- oder Warensendungen sowie anderen zur Übergabe an einen Empfänger bestimmte Gegenstände, (nachfolgend alle einzeln und in ihrer Mehrzahl als „Sendungen“ bezeichnet). Der Kunde schließt einen Vertrag als potentieller Übergeber oder Empfänger solcher, in ihrer Art und Menge nicht näher bestimmten Sendungen. Die Anwendung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
  • Diese AGB gelten zunächst für die Ablieferung und Übergabe von Sendungen an Übergabestationen, sie finden in gleicher Weise auf die Empfangnahme und Abholung von Sendungen aus Übergabestationen Anwendung.
  • Wechselseitige Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen denjenigen Parteien, welche die Übergabe oder Zustellung einzelner Sendungen unter Nutzung der vermieteten Fachkontingente betreffen, sind nicht Gegenstand dieser AGB.
  • Bei den Sendungen handelt es sich in der Regel um solche, die auf Veranlassung des Kunden bereits vom Absender mit der Lieferanschrift einer Übergabestation, dem Namen des Kunden und des Empfängers versehen wurden.
  • Änderungen dieser AGB werden dem Kunden durch die WORLD OF LOCKERS in Textform mitgeteilt. Soweit nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb eines Monats nach Zugang bei der WORLD OF LOCKERS eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird die WORLD OF LOCKERS den Kunden bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen.

Zustandekommen des Vertrages

  • Der das Kundenverhältnis begründende (Rahmen-)Vertrag über die Anmietung von Fachkontingenten („Registrierung“) kommt durch eine Buchung (Angebot) des Kunden und die anschließende Annahme durch WORLD OF LOCKERS zustande. Die Buchung des Fachkontingents gibt der Kunde online über die entsprechende Webseite von WORLD OF LOCKERS („Buchungsportal“) unter Eingabe seiner Daten und der von ihm gewünschten Leistungen ab. Die Annahme erfolgt – nach Abwicklung und Bestätigung der Zahlung - durch Zugang der Bestätigungs-E-Mail beim Kunden, spätestens aber mit der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch WORLD OF LOCKERS.
  • Voraussetzung für die Registrierung und Annahme jeder Buchung durch WORLD OF LOCKERS ist die Mitteilung einer E-Mail-Adresse durch den Kunden, über die er zum Zwecke der Erbringung der Leistungen der WORLD OF LOCKERS und seiner notwendigen Mitwirkungshandlungen erreichbar ist.
  • Weitere Voraussetzung für die Annahme von Anmietungen durch WORLD OF LOCKERS ist die Volljährigkeit des Kunden. Kunden mit Wohn- und Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können das Vertragsverhältnis in Anspruch nehmen, die Leistungen erfolgen jedoch ausschließlich innerhalb der Staatsgrenzen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann der Kunde den (Rahmen-)Vertrag über die Anmietung von Fachkontingenten entsprechend der nachfolgenden Bestimmung widerrufen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WORLD OF LOCKERS Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hertha-Linder-Straße 2-4, 01067 Dresden, Kundenservice, E-Mail: rent@world-of-lockers.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Leistungen der WORLD OF LOCKERS

  • WORLD OF LOCKERS erbringt die vom Kunden nach seiner Registrierung auf dem Buchungsportal ausgewählten und von ihm nach seinen individuellen Bedürfnissen verwalteten Leistungen („Fachnutzung“), die nachfolgend spezifiziert werden.
  • Die WORLD OF LOCKERS überlässt dem Kunden das Fachkontingent, welches ausschließlich zur Aufnahme der von dem Kunden für Abholer bestimmte Sendungen und zur Empfangnahme der für den Kunden und evtl. Mitnutzer bestimmten Sendungen dient.
  • Im Rahmen der Nutzung des Fachkontingents (Übergabe- und Empfangsoption) ist der Kunde berechtigt, als Übergeber die von dem Kunden für bestimmte Empfänger vorgesehenen Sendungen in das Fachkontingent einzulegen, oder als Empfänger bestimmter Sendungen diese durch hierzu von dem Kunden legitimierte Dritte in dem vom Kunden angemieteten Fachkontingent einlegen zu lassen.
  • Der Kunde erhält von WORLD OF LOCKERS zur Nutzung dieser Übergabe- und Empfangsoption einen für jeden Nutzungsvorgang einzeln konfigurierten Anliefercode als Aufgabeberechtigungsnachweis und einen Abholcode als Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der Übergabestation. Anliefercode und Abholcode dienen zugleich als Schlüssel für die Öffnung des Fachkontingents. Eine Annahmeverweigerung, d. h. Rückgabe von Sendungen an WORLD OF LOCKERS ohne Abschluss eines neuen Mietvertrages oder aufgrund einer bestehenden Retourenvereinbarung mit dem Absender, ist nach dem Öffnen der Übergabestation ausgeschlossen.
  • Der Kunde erhält von WORLD OF LOCKERS zur Nutzung dieser Übergabe- und Empfangsoption einen für jeden Nutzungsvorgang einzeln konfigurierten Anliefercode als Aufgabeberechtigungsnachweis und einen Abholcode als Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der Übergabestation. Anliefercode und Abholcode dienen zugleich als Schlüssel für die Öffnung des Fachkontingents. Eine Annahmeverweigerung, d. h. Rückgabe von Sendungen an WORLD OF LOCKERS ohne Abschluss eines neuen Mietvertrages oder aufgrund einer bestehenden Retourenvereinbarung mit dem Absender, ist nach dem Öffnen der Übergabestation ausgeschlossen.
  • Die WORLD OF LOCKERS muss ein Fachkontingent, dessen Abholcode nicht vorgelegt werden kann, nur dann öffnen und die verwahrten Gegenstände herausgeben, wenn sich der Kunde mit einem amtlichen Personaldokument ausweisen und die verwahrten Gegenstände beschreiben oder auf andere Weise seine Berechtigung zum Besitz darlegen kann.
  • Die Herausgabe von Gegenständen erfolgt erst nach Entrichtung aller Nutzungs- und Bearbeitungsentgelte sowie der Abgabe einer Bestätigung über den Empfang der auszuhändigenden Gegenstände.
  • Die WORLD OF LOCKERS gestattet dem Kunden ferner die Nutzung des Fachkontingents zur kurzfristigen Aufbewahrung von Gepäck, Waren oder anderen zur Einlage geeigneten Gegenstände. Nicht erlaubt ist insbesondere das Aufbewahren von
    • Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden und Schmuck, Zugangsmedien
    • verderblichen, übelriechenden, sowie Gegenständen, deren Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt (z. B. explosions-, feuer- oder sonstige gefährliche Gegenstände) oder deren Besitz gesetzlich eingeschränkt ist (z. B. Waffen, Munition, Betäubungsmittel),
    • Drogen und Rauschmittel,
    • Lebewesen.

Rechte und Pflichten des Nutzers

  • Eine Nutzung des Fachkontingents zu anderen Zwecken als zur Aufnahme bzw. zum Empfang von Sendungen, die von dem Kunden für bestimmte Empfänger oder an den Kunden oder eventuelle Mitnutzer gerichtet sind, ist nicht gestattet. Art, Umfang, Verpackung und Haltbarkeit der Sendung liegen in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Fachkontingente zur Übergabe von Sendungen zu nutzen, die verderbliche oder übelriechende Gegenstände beinhalten, sowie zur Übergabe von Gegenständen, deren Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt (z. B. explosions-, feuer- oder sonstige gefährliche Gegenstände) oder deren Besitz gesetzlich eingeschränkt ist (z. B. Waffen, Munition, Betäubungsmittel), insbesondere Drogen und Rauschmittel; ausgeschlossen ist jegliche Form der Übergabe von Lebewesen („vertragswidrige Nutzung“).
  • Eine Untervermietung / Unterverpachtung oder Weitergabe des „Fachkontingents“ durch den Kunden an Dritte während der in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsdauer ist nicht gestattet. Eine Mitnutzung des Fachkontingents durch Dritte unter der Verantwortung des Kunden ist dadurch nicht generell ausgeschlossen. Es kann sich dabei jedoch nur um Personen handeln, die von dem Nutzer hierzu bestimmt werden, in dessen Unternehmens- oder Verantwortungsbereich tätig sind, oder in unmittelbarer Nähe zum Kunden ansässig sind und dort eine Postadresse aufweisen (z.B. Familienangehörige).
  • Die Verwaltung des Fachkontingents bei mehreren Nutzern inkl. Verwaltung der Zugangsmedien (Anliefercode, Abholcode) obliegt stets dem Kunden. Er ist alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner der WORLD OF LOCKERS. Er hat sicherzustellen, dass auch Mitnutzer seines Fachkontingents die Pflichten nach diesen AGB im gleichen Umfang wie er selbst erfüllen.
  • Das Nutzungsrecht des Fachkontingents beginnt bei Entrichtung des Mietzinses mit Beginn der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer und endet mit der Räumung des Fachkontingents, spätestens jedoch nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzungs(höchst)dauer. Das Nutzungsverhältnis endet ebenfalls, wenn die WORLD OF LOCKERS feststellt, dass ein Fachkontingent entgegen diesen Bedingungen benutzt wird.
  • Die Sendungen sind bei Öffnen des Fachkontingents vollständig zu entnehmen. Mit Abholung und Entnahme der Sendung ist das Fach vollständig zu entleeren, etwaig verursachte Verunreinigungen sind zu beseitigen, und die Fachtür zu schließen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten für das Buchungsportal und seine Anlieferungs- und Abholcodes sorgfältig aufzubewahren. Er trägt dafür Sorge, dass kein unberechtigter Dritter Kenntnis vom Passwort oder den Anlieferungs- und Abholcodes erlangt. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und Anlieferungs- oder Abholcodes geheim zu halten und sie – soweit möglich – unverzüglich zu ändern bzw. von der WORLD OF LOCKERS ändern zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Kunde haftet gegenüber der WORLD OF LOCKERS für Schäden, die durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen.
  • Der Kunde aktualisiert bei Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer) und auf das Vertragsverhältnis auswirken, seine Daten unverzüglich online auf dem Buchungsportal.
  • Das Fachkontingent befindet sich bei Anmietung in einem ordnungsgemäßen Zustand, welcher die zweckentsprechende Nutzung durch den Kunden erlaubt. Hiervon hat sich der Kunden bei Übergabe/Ablieferung der Sendung durch eingehende Besichtigung zu vergewissern. Mängel sind direkt bei der Ablieferung bzw. Empfangnahme der Sendung anzuzeigen; nachträgliche Meldungen von Mängeln können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • An dem Fachkontingent und der Übergabestation dürfen keinerlei irreversible, technische Veränderungen oder sonstige Umgestaltungen vorgenommen werden.
  • Der Kunden verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit der Übergabestation und der zur Nutzung überlassenen Fachkontingente. Sollte die Übergabestation oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, so haftet der Kunden für den daraus entstehenden Schaden. Die Haftung des Kunden tritt nicht ein, wenn und soweit er die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Für Erfüllungsgehilfen oder Personen, die im Auftrag oder auf Veranlassung des Kunden das Fachkontingent nutzen, haftet der Kunde; dies gilt insbesondere für Personen, denen der Kunde den Anliefercode oder Abholcode zur Nutzung überläßt.
  • Mit Belegung eines Fachkontingents erkennt der Kunde die Nutzungsbedingungen als verbindlich an.

Vertragswidrige Nutzung

  • Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist die WORLD OF LOCKERS berechtigt, das Fachkontingent ohne Zustimmung des Nutzers selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen und die Gegenstände in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei Überschreitung der Nutzungsdauer.
  • Die darin enthaltenen Gegenstände werden durch die WORLD OF LOCKERS verwahrt und können bei der WORLD OF LOCKERS gegen Entrichtung der zusätzlich entstandenen Gebühren abgeholt werden.
  • Übersteigt der materielle Gesamtwert der von der WORLD OF LOCKERS in Besitz genommenen Gegenstände die zu zahlenden Entgelte nicht oder sind die Gegenstände für eine Verwahrung nicht geeignet, ist die WORLD OF LOCKERS berechtigt, diese sofort nach Öffnen des Fachkontingents entschädigungslos zu verwerten oder zu entsorgen, soweit diese keinen erkennbaren immateriellen oder persönlichen Wert aufweisen.
  • Aus dem Fachkontingent durch die WORLD OF LOCKERS entfernte Gegenstände werden – soweit sie nicht entsorgt wurden – nach kurzer Aufbewahrungsfrist (maximal 14 Tage) dem Fundbüro am Standort der Übergabestation zugeleitet und nach den gesetzlichen Vorschriften wie Fundsachen behandelt/oder verwertet.
  • Die Herausgabe von Gegenständen erfolgt erst nach Entrichtung aller Nutzungs- und Bearbeitungsentgelte sowie der Abgabe einer Bestätigung über den Empfang der auszuhändigenden Gegenstände.

Entgelt

  • Der Kunden zahlt ab Bereitstellung des Fachkontingents das vereinbarte Nutzungsentgelt in der in der Auftragsbestätigung genannten Höhe. Dieses Nutzungsentgelt beinhaltet die Bereitstellung des Fachkontingents durch die WORLD OF LOCKERS an den Kunden sowie die Nutzung der Übergabe-, Zustellungs- und Abholdienstleistungen. Die Abrechnung erfolgt im Übrigen in dem im Rahmen der Anmeldung mit dem Kunden vereinbarten Verfahren (payment service).
  • Das jeweilige Nutzungsentgelt richtet sich nach der Nutzungsdauer und nach der jeweiligen Größe des Fachkontingents. Die Größe des einzelnen Fachs wird mit den Innenmaßen bei der Fachauswahl auf dem Buchungsportal angezeigt. Die jeweils aktuellen Entgelte werden auf dem Buchungsportal ausgewiesen.
  • Überschreitet die Nutzungsdauer die vertraglich vereinbarte maximale Nutzungsdauer, hat der Kunde bis zur Öffnung des Fachkontingents ein weiteres Entgelt in Höhe von 5,00 €/Fach/angefangener Kalendertag zu entrichten.
  • Unabhängig von einem Verschulden hat der Kunde bei Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer oder bei Verdacht auf vertragswidrige Nutzung zusätzlich zum Nutzungsentgelt ein Bearbeitungsentgelt für die Öffnung und Leerung des Fachkontingents in Höhe von 15,- €/Fach zu bezahlen.
  • Für die Verwahrung der entnommenen Gegenstände ist bei Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer oder bei Verdacht auf vertragswidrige Nutzung zusätzlich zum Nutzungs- und Bearbeitungsentgelt pro Kalendertag ein Verwahrungsentgelt in Höhe von 5,00 € zu bezahlen. Darüber hinaus sind ggf. zusätzlich die Kosten für erforderliche besondere Verwahrung oder Entsorgung abhängig von der Beschaffenheit der Gegenstände zu erstatten.

Haftung

  • Die Haftung der WORLD OF LOCKERS und des Kunden bestimmt sich vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen jeweils nach diesen Nutzungsbedingungen.
  • Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen nach der auftragsgemäß erfolgten Entnahme oder nach der Übergabe an den Inhaber des Abholcodes ist eine Haftung der WORLD OF LOCKERS und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Verlust oder Beschädigung von Sendungen vor deren Einlage in das Fachkontingent. Der Kunde und die ggf. von ihm vertretenen weiteren Empfänger (z. B. Familienangehörige oder Mitbewohner im gleichen Haushalt) stellen WORLD OF LOCKERS insoweit auch von Ansprüchen Dritter einschließlich des Absenders der jeweiligen Sendung frei.
  • Die WORLD OF LOCKERS übernimmt bei Veränderung oder Beschädigung der in den Fachkontingenten aufbewahrten Gegenstände keine Haftung.
  • Der Kunde ist für die sichere Verwahrung und ordnungsgemäße Nutzung von Anliefercode und Abholcode verantwortlich; der Nachweis missbräuchlicher Verwendung obliegt dem Kunden. Die Nutzung des Abholcodes zur Öffnung des Fachkontingents begründet die Vermutung der ordnungsgemäßen Verwendung des Abholcodes.
  • Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Schließung der Fachkontingente nach Einlegung der Sendung verantwortlich. Der Nachweis des Sendungsinhalts und des Einlegens der Sendung in das Fachkontingent obliegt dem Kunden.
  • Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung gelten nicht für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die WORLD OF LOCKERS oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat; für Schäden, die auf das Verhalten der Erfüllungsgehilfen der WORLD OF LOCKERS zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in Ausführung ihrer Verrichtung gehandelt haben.
  • Im Rahmen der Nutzung des Buchungsportals haftet WORLD OF LOCKERS bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Verletzt WORLD OF LOCKERS durch einfache Fahrlässigkeit eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung der WORLD OF LOCKERS bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Sonstige Regelungen

  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Für sämtliche Rechtbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
  • Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die WORLD OF LOCKERS nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil.